Die Therapie im Maßregelvollzug zielt darauf ab, weitere Straftaten der Patientinnen und Patienten zu verhindern.
Die Patienten sind vom Gericht in unsere Klinik eingewiesen worden, weil sie aufgrund ihrer Erkrankung erheblich straffällig geworden sind und die Gefahr besteht, dass sie ohne Behandlung weitere Taten begehen. Das Gericht hat sie als vermindert oder nicht schuldfähig eingestuft. Die Therapie in unserer gesicherten Fachklinik bietet hier die beste Möglichkeit, die Gesellschaft nachhaltig zu schützen - während der Unterbringung und danach.
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Therapie nach § 63 StGB
Die forensische Behandlung für psychisch kranke Menschen nach § 63 StGB ist nicht zeitlich befristet. Die Patienten haben hier die Chance, ihre häufig komplexen Erkrankungen langfristig zu bearbeiten.
Von ihren Therapiefortschritten hängt es ab, wann die Klinik dem Gericht eine Entlassung vorschlagen kann. Auch das Gericht selbst überprüft regelmäßig, ob eine weitere Unterbringung noch verhältnismäßig ist. Insbesondere nach sechs bzw. zehn Jahren Behandlungsdauer wird beurteilt, ob das Risiko für die Allgemeinheit weiter fortbesteht und eine weitere Unterbringung gerechtfertigt ist.
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Therapie nach § 64 StGB
Die Behandlung für suchtkranke Patienten nach § 64 StGB dagegen ist auf zwei Jahre befristet und sie kann vorzeitig abgebrochen werden, wenn keine ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Eine parallel verhängte Gefängnisstrafe wird üblicherweise vor dem Maßregelvollzug vollzogen, zwei Drittel können zur Verlängerung der Therapiezeit in der Klinik angehängt werden. Auf diese Weise können die positiven Effekte der Behandlung unmittelbar in die Reha-Zeit hineinwirken.
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Ursachen für kriminelles Verhalten behandeln
Bei der Therapie im Maßregelvollzug geht es darum, die Ursachen zu behandeln, die das kriminelle Verhalten des Patienten auslösen oder fördern. Hier bringt jedes Krankheitsbild andere Herausforderungen mit sich, die wir in der Therapie individuell bearbeiten.
Unsere Patienten erhalten regelmäßige Psychotherapie in Einzel- und Gruppengesprächen. Die damit verbundene Beziehungsarbeit schafft häufig erst die Bereitschaft, sich auf eine tiefgreifende Therapie einzulassen. Insbesondere bei psychotisch Erkrankten legt eine gute pharmakologische Behandlung der akuten Symptome mit Einverständnis des Patienten oft erst die Grundlage für eine weitere Therapie.
Zu unserem Therapieverständnis gehört es auch, ein angemessenes soziales Miteinander zu vermitteln, Schulbildung nachzuholen oder eine berufliche Perspektive zu schaffen. Auch eine sinnvolle Freizeitgestaltung und Tagesstrukturierung zählen dazu, wie es etwa in den therapeutischen Schwerpunkt-Angeboten gefördert wird.
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Therapie in Teamarbeit
An der Therapie sind viele Berufsgruppen beteiligt, die im multiprofessionellen Team eng zusammenarbeiten und die einzelnen Behandlungsschritte gemeinsam planen.
Ärztinnen, Psychologen, Pflegefachkräfte, Ergotherapeutinnen und andere Schwerpunkt-Therapeuten, Sozialarbeiterinnen und Erzieher führen ihre Beobachtungen und Ergebnisse immer wieder zusammen, um ein möglichst umfassendes Bild von dem aktuellen Therapiestand eines Patienten zu erhalten. Wichtig: Die Letztverantwortung liegt jeweils bei der ärztlich-therapeutischen Abteilungsleitung, in die Entscheidungsfindung jedoch werden alle beteiligten Berufsgruppen einbezogen.
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Ausgänge abhängig vom Therapieerfolg
Ausgänge sind ein wichtiger Teil der Therapie. Sie bereiten die Patientinnen und Patienten Schritt für Schritt auf ein Leben außerhalb der gesicherten Klinik vor.
Ausgänge sind vom Therapieerfolg abhängig. Meist dauert es mehrere Monate und Jahre, um ausreichend Therapiefortschritte zu erarbeiten. Die Freiheitsgrade werden stufenweise erweitert, wenn der Patient sich bewährt hat und weitere Fortschritte macht.
Die erste Stufe ist immer der 1:1-Ausgang: ein Patient mit einer Begleitperson. Nach einer weiteren begleiteten Stufe, in der bis zu vier Patienten mit in den Ausgang gehen, kann als dritte Stufe der Einzelausgang folgen. In der letzten Ausgangsstufe beginnt die Vorbereitung auf eine Entlassung zum Beispiel mit längeren Aufenthalten in einer betreuten Wohneinrichtung.
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